trainingsvertrag-2026-09

Trainingsbedingungen / AGB

Training terms / general terms and conditions (AGB)

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der deutsche Text. Die englische Übersetzung dient nur der Information englischsprachiger Erziehungsberechtigter. Es gilt deutsches Recht.

Only the German text is legally binding. The English translation is provided for information to English-speaking guardians only. German law applies.

Vertragspartner

Sportschule M. Farnung gGmbH, Theodor-Heuss-Str. 6, 61440 Oberursel, Postfach 2344, 61329 Bad Homburg v.d.H., vertreten durch die Geschäftsführung Michaela Steyer, HRB 15719, Registergericht Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., E-Mail sportschule.farnung@gmail.com, Telefon +49 160 5894180 — nachfolgend „Sportschule“.

Vertragspartner auf Elternseite sind die im Checkout angegebenen Erziehungsberechtigten für das bezeichnete Kind.

§ 1 Vertragsgegenstand und Platzangebot

(1) Die Sportschule bietet dem bezeichneten Kind nach Prüfung der Anmeldung und unter Berücksichtigung von Alter, Entwicklungsstand, Vorerfahrung, gesundheitlichen Angaben, Leistungsstand, Gruppenzusammensetzung sowie verfügbarer Kapazitäten den auf der Checkout-Seite ausgewiesenen Trainingsplatz an (Sportart/Programm, Leistungs- bzw. Altersgruppe, Trainingsstandort, Trainingstag und Uhrzeit, geplanter Trainingsbeginn, regelmäßiger Monatsbeitrag). Eine einmalige Aufnahme-/Anmeldegebühr entfällt, soweit nicht anders ausgewiesen. Sonstige Kosten: keine, soweit nicht anders ausgewiesen.

(2) Der Trainingsplatz gilt ausschließlich für das bezeichnete Kind und ist nicht übertragbar.

(3) Die Sportschule erbringt alters- und leistungsgerechtes Sporttraining nach ihrem jeweiligen Trainings- und pädagogischen Konzept. Ein bestimmter sportlicher Erfolg, die Aufnahme in eine Leistungsgruppe oder die Teilnahme an Wettkämpfen, Shows oder sonstigen Veranstaltungen wird nicht geschuldet.

(4) Die fachliche Einstufung, die konkrete Trainingsgestaltung sowie ein aus sportfachlichen, pädagogischen, gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen erforderlicher Gruppen- oder Trainerwechsel liegen im pflichtgemäßen Ermessen der Sportschule. Wesentliche Änderungen werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt. Eine dauerhafte Verlegung an einen für das Kind unzumutbaren Standort bleibt ausgeschlossen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags und Beginn

(1) Mit Übersendung des konkreten Platzangebots (Checkout-Seite mit zugewiesenem Tarif) unterbreitet die Sportschule den Erziehungsberechtigten ein verbindliches Angebot für den in § 1 bezeichneten Trainingsplatz.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald mindestens ein Erziehungsberechtigter das Angebot durch Bestätigung der AGB und der Widerrufsbelehrung sowie den zahlungspflichtigen Abschluss auf der Checkout-Seite annimmt und dabei bestätigt, auch im Namen des gegebenenfalls weiteren sorgeberechtigten Elternteils handeln zu dürfen. Auf Anforderung ist die Vertretungsberechtigung nachzuweisen.

(3) Die Sportschule übermittelt nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung einschließlich der Widerrufsbelehrung und der erteilten Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.

(4) Die Teilnahme beginnt zum in § 1 genannten Termin. Voraussetzung sind der wirksame Vertragsschluss, die Erteilung der für die sichere Trainingsteilnahme notwendigen Angaben und Erklärungen sowie das Fortbestehen der im Checkout erteilten Zahlungsautorisierung.

§ 3 Mitwirkungspflichten, Gesundheit und sichere Trainingsteilnahme

(1) Die Erziehungsberechtigten bestätigen, alle für eine sichere und sachgerechte Einstufung und Trainingsteilnahme erheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß angegeben zu haben. Hierzu zählen insbesondere Vorerfahrungen, Verletzungen, Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamente, ärztliche Einschränkungen, Behinderungen sowie sonstige körperliche oder psychische Besonderheiten, soweit diese das Training oder erforderliche Hilfsmaßnahmen beeinflussen können.

(2) Änderungen oder neu eintretende Beschwerden sind der Sportschule vor der nächsten Trainingsteilnahme unverzüglich mitzuteilen. Bei Zweifeln an der Sporttauglichkeit kann die Sportschule eine ärztliche Freigabe verlangen und das Kind bis zur Klärung vorübergehend vom Training ausschließen. Die Beitragspflicht richtet sich in diesem Fall nach § 6.

(3) Das Kind hat den Anweisungen des Trainingspersonals und den jeweils bekannt gegebenen Sicherheits-, Haus- und Verhaltensregeln zu folgen. Geeignete Trainingskleidung und die vereinbarte Ausrüstung sind mitzubringen.

(4) Die Aufsichtspflicht der Sportschule beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes am vereinbarten Trainingsort und frühestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn. Sie endet mit dem Ende der Trainingseinheit und der Übergabe an eine abholberechtigte Person beziehungsweise – bei gesonderter schriftlicher Erlaubnis – mit dem selbstständigen Verlassen des Trainingsorts.

(5) Bei akuten Verletzungen oder sonstigen Notfällen darf die Sportschule angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen veranlassen, den Rettungsdienst verständigen und die hinterlegten Notfallkontakte informieren. Medizinische Entscheidungen bleiben den Sorgeberechtigten beziehungsweise dem behandelnden Fachpersonal vorbehalten.

§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsabwicklung

(1) Der Monatsbeitrag und gegebenenfalls die einmalige Aufnahme-/Anmeldegebühr ergeben sich aus § 1. Soweit nicht anders ausgewiesen, handelt es sich um Endpreise.

(2) Der Monatsbeitrag ist im Voraus monatlich fällig. Beginnt der Vertrag nicht am Monatsersten, richtet sich die erste Abrechnung nach der auf der Checkout-Seite ausgewiesenen Mitgliedschaft.

(3) Die Erziehungsberechtigten wählen im Checkout eine Zahlungsart und erteilen die für deren Nutzung erforderlichen Zahlungsdaten sowie Zahlungsautorisierungen. Vollständige Karten- oder Kontodaten werden nicht im Vertrag dargestellt. Die Zahlungsautorisierung darf erst nach wirksamem Vertragsschluss für Forderungen aus diesem Vertrag genutzt werden.

(4) Mit dem zahlungspflichtigen Abschluss bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass die erteilte Zahlungsautorisierung für die aus diesem Vertrag geschuldeten einmaligen und wiederkehrenden Zahlungen genutzt werden darf. Die Abwicklung erfolgt über Stripe beziehungsweise die von Stripe eingebundenen Zahlungs- und Abwicklungsdienstleister. Für deren Leistungen gelten ergänzend die im Zahlungsprozess bereitgestellten Bedingungen und Datenschutzhinweise.

(5) Bei Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens gilt das im Checkout elektronisch erteilte SEPA-Lastschriftmandat für die Forderungen aus diesem Vertrag. Der Einzug erfolgt durch den im Mandat bezeichneten Zahlungsempfänger. Die Vorabankündigung wird innerhalb der im Mandat beziehungsweise im Zahlungsprozess vereinbarten Frist übermittelt, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Bei Kredit-/Debitkartenzahlung haben die Erziehungsberechtigten die wiederkehrende beziehungsweise jeweils fällige Belastung nach Maßgabe der im Zahlungsprozess angezeigten Zahlungsbedingungen autorisiert. Soweit der jeweilige Zahlungsdienst eine erneute Authentifizierung, Bestätigung oder Aktualisierung verlangt, werden die Erziehungsberechtigten diese rechtzeitig vornehmen.

(7) Die bereits erteilte Zahlungsautorisierung wird erst nach wirksamem Vertragsschluss für eine Belastung aus diesem Trainingsvertrag aktiviert. Eine vor Vertragsschluss erfolgte technische Prüfung, Reservierung, Tokenisierung, Verifizierung oder Mandatserteilung stellt noch keine Fälligkeit des Trainingsbeitrags dar.

(8) Bei einer vom Zahlungspflichtigen zu vertretenden Rücklastschrift oder fehlgeschlagenen Zahlung kann die Sportschule Ersatz der ihr tatsächlich entstandenen, erforderlichen Kosten verlangen. Dem Zahlungspflichtigen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Pauschale Zusatzentgelte allein für die Nutzung eines gesetzlich privilegierten Zahlungsmittels werden nicht erhoben.

(9) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser angemessener Mahnung kann die Sportschule die Teilnahme bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend aussetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Trainingsorganisation, Ausfälle und Veranstaltungen

(1) Die Trainingszeiten orientieren sich am veröffentlichten Trainings- und Ferienplan. An gesetzlichen Feiertagen und während der im Voraus bekannt gegebenen Schließzeiten findet grundsätzlich kein reguläres Training statt. Diese Zeiten sind bei der Kalkulation des gleichbleibenden Monatsbeitrags bereits berücksichtigt.

(2) Kann eine einzelne Einheit aus von der Sportschule zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, darf die Sportschule eine zumutbare Ersatzleistung anbieten, insbesondere einen Nachholtermin, ein Ersatztraining oder eine digitale Trainingseinheit. Wird keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten und fällt die Leistung nicht nur unerheblich aus, bleiben die gesetzlichen Minderungs- und Erstattungsrechte unberührt.

(3) Kann das Kind aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub, schulischer Verpflichtungen oder Terminkollisionen, nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung. Gesetzliche Rechte bei einer länger dauernden, nachgewiesenen Teilnahmeunfähigkeit bleiben unberührt; die Parteien können hierfür eine Ruhensvereinbarung treffen.

(4) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Sportschule wird nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzleistung anbieten.

(5) Wettkämpfe, Trainingslager, Workshops, Shows, Reisen, Prüfungen und vergleichbare Sonderveranstaltungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Zusatzkosten werden vor einer verbindlichen Anmeldung transparent mitgeteilt.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt am auf der Checkout-Seite ausgewiesenen Trainingsbeginn und hat eine feste Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des Tages, der dem Beginn des Vertrags nach seiner Zahl entspricht; fehlt dieser Tag im letzten Vertragsmonat, endet sie mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

(2) Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, läuft er anschließend auf unbestimmte Zeit weiter. Ab diesem Zeitpunkt kann er von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Eine ordentliche Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit muss der jeweils anderen Partei spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in Textform zugehen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die weitere Teilnahme trotz vorheriger Abmahnung wegen erheblicher oder wiederholter Verstöße gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln unzumutbar ist, wesentliche Gesundheitsangaben vorsätzlich verschwiegen wurden oder fällige Beiträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden.

(5) Kündigungen sind zu richten an: Sportschule M. Farnung gGmbH, Theodor-Heuss-Str. 6, 61440 Oberursel, E-Mail: sportschule.farnung@gmail.com. Soweit die Sportschule den Vertragsschluss über eine Website ermöglicht, stellt sie Verbrauchern außerdem die gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit.

§ 7 Haftung

(1) Die Sportschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden bleiben unberührt.

(4) Für mitgebrachte Gegenstände haftet die Sportschule nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt am Trainingsort verbleiben.

§ 8 Datenschutz und Gesundheitsdaten

(1) Die Sportschule verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertrags, zur Trainingsorganisation, Kommunikation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen. Einzelheiten, insbesondere zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die gesondert bereitgestellte Datenschutzerklärung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

(2) Gesundheitsdaten und vergleichbare besonders geschützte Angaben werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde.

(3) Soweit eine Einwilligung widerrufen wird, bleibt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung unberührt. Kann die Sportschule ohne bestimmte, für die Sicherheit zwingend erforderliche Informationen ein verantwortbares Training nicht gewährleisten, werden die Parteien zunächst prüfen, ob eine datensparsame Alternative, eine ärztliche Freigabe oder eine Vertragsanpassung möglich ist. Ist dies nicht möglich, kann die weitere Teilnahme aus sachlichem Sicherheitsgrund ausgeschlossen werden; die beiderseitigen gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 9 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

(1) Interne Trainingsaufnahmen: Soweit für die konkrete Trainingsleistung vorgesehen, darf die Sportschule zeitlich begrenzte Foto- oder Videoaufnahmen zur Bewegungsanalyse, Fehlerkorrektur und Trainingssteuerung erstellen. Solche Aufnahmen werden nur dem zuständigen Trainingspersonal und, soweit vorgesehen, dem Kind beziehungsweise den Erziehungsberechtigten zugänglich gemacht, nicht zu Werbezwecken veröffentlicht und nach Wegfall des Trainingszwecks gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder gesonderte Einwilligung besteht. Die genaue Ausgestaltung und Rechtsgrundlage sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

(2) Veranstaltungs- und Presseaufnahmen: Den Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass bei Wettkämpfen, Shows und öffentlich oder presseöffentlich durchgeführten Veranstaltungen Übersichts-, Gruppen- und Situationsaufnahmen durch Veranstalter, Verbände, Pressevertreter oder sonstige Dritte entstehen können. Über Art und Umfang von Aufnahmen unabhängiger Dritter hat die Sportschule keine vollständige Kontrolle. Die Sportschule informiert, soweit praktikabel, vorab über erkennbare Medienpräsenz und beachtet die gesetzlichen Vorgaben zum Persönlichkeits-, Datenschutz- und Bildnisrecht.

(3) Öffentliche Werbe- und Social-Media-Nutzung: Die Veröffentlichung erkennbarer Einzel- oder Kleingruppenaufnahmen des Kindes auf der Website, in Social-Media-Kanälen, Printmedien oder sonstigen Werbemitteln der Sportschule erfolgt nur aufgrund einer gesonderten, zweckbezogenen Einwilligung oder auf einer anderen im Einzelfall tragfähigen gesetzlichen Grundlage. Die Entscheidung über diese Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf den Abschluss oder die Durchführung dieses Trainingsvertrags.

§ 10 Kommunikation und Änderungen persönlicher Daten

(1) Vertragsbezogene Erklärungen und organisatorische Informationen dürfen an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden. Die Erziehungsberechtigten haben Änderungen ihrer Kontakt-, Adress-, Sorge- und Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen.

(2) Kurzfristige organisatorische Hinweise können zusätzlich per SMS oder über den vereinbarten Messenger-/Plattformdienst erfolgen. Werbung über elektronische Kommunikationskanäle bedarf einer gesonderten Einwilligung, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte haben Vorrang vor diesen Bestimmungen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(4) Die Europäische Kommission hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Vertragssprache und maßgebliche Fassung: Rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Die englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung und dient nur der Information englischsprachiger Erziehungsberechtigter. Bei Abweichungen oder Auslegungszweifeln geht die deutsche Fassung vor. Es gilt deutsches Recht gemäß Absatz 3.

English (information only)

Contracting party

Sportschule M. Farnung gGmbH, Theodor-Heuss-Str. 6, 61440 Oberursel, P.O. box 2344, 61329 Bad Homburg v.d.H., represented by managing director Michaela Steyer, HRB 15719, register court Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., e-mail sportschule.farnung@gmail.com, phone +49 160 5894180 — the “School”.

The guardians named at checkout contract for the child named there.

§ 1 Subject matter of the contract and place offer

(1) After reviewing the application, and taking into account the child’s age, stage of development, prior experience, health information, performance level, group composition and available capacity, the School offers the training place shown on the checkout page.

(2) The training place applies exclusively to the child named and is not transferable.

(3) The School provides age-appropriate and performance-appropriate sports training in accordance with its applicable training and educational concept. No particular sporting success, admission to a performance group, or participation in competitions, shows or other events is owed.

(4) The professional classification, the specific design of the training, and any change of group or trainer required for sports-related, educational, health-related or organisational reasons are at the School’s reasonable discretion. Material changes will be communicated to the Guardians in good time. A permanent relocation to a location that is unreasonable for the child remains excluded.

§ 2 Formation of the contract and start

(1) By presenting the specific place offer on the checkout page, the School submits a binding offer for the training place described in § 1.

(2) The contract is formed as soon as at least one Guardian accepts the offer by confirming the AGB and withdrawal information and completing checkout with an obligation to pay, and confirms that they are also entitled to act on behalf of the other parent with custody, if any. Proof of authority to represent must be provided on request.

(3) After the contract is concluded, the School will send a contract confirmation, including the withdrawal information and the declarations given, on a durable medium, in particular by e-mail.

(4) Participation begins on the date stated in § 1. The prerequisites are the valid conclusion of the contract, the provision of the information and declarations necessary for safe participation in training, and the continued validity of the payment authorisation given at checkout.

§ 3–§ 11

The remaining English translation of §§ 3–11 is the information-only rendering from the existing bilingual training contract (duties to cooperate and health; fees and payment processing via Stripe/SEPA; training organisation; twelve-month minimum term then one month’s notice to month-end; liability; data protection; recordings; communication; German law). The German text above is authoritative.